3+4.Advent-Event

Ihr habt vom 13.12.2015 bis zum 31.12.2015 Zeit für ...... . ..... ..... .....

(Für was bloß)

Die Fantasie lass ich euch freien Lauf. ES  sollte aber was mit .....


Weihnachten

oder

Neujahr

....... zu tun haben.


Keine Ideen? Hier paar kleine Vorschläge

  • ein Bild malen
  • zeichne ein Manga/Comic
  • dreh ein Video
  • sind ein Lied
  • backe ein Elsword-Kuchen
  • schreibe ein Gedicht/Geschichte

Wieso sind die Ideen so klein, mit Absicht, da Ihr selber was überlegen solltet. (^_^)


Gewinne, ihr wollte Gewinne, hmm mal Überlegen, mir fällt bestimmt schon was ein.

*denkt und grübelt nach*

Teilnahmebedingungen:

 

1. Jeder Spieler darf nur mit einem Charakter teilnehmen.

 

2. Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden.

 

3. Es besteht kein Anspruch auf den Gewinn, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Veranstalter wird die Gewinnentscheidung im freien Ermessen treffen. Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder Tausch und/oder Übertragung der Gewinne ist nicht möglich.

 

4. Minderjährige Teilnehmer bedürfen zur Teilnahme der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter.

 

5. Jeder Teilnehmer räumt dem Veranstalter das zeitlich uneingeschränkte und nicht-exklusive Nutzungsrecht an seiner Einsendung ein. Gegenstand dieses Nutzungsrechts ist die Veröffentlichung auf den Internetseiten des Veranstalters einschließlich der Facebook-Seiten des Veranstalters sowie ggf. auf der Gildenhomepage/Manga-Magazin im Rahmen des Gewinnspiels und zum Zwecke der Bekanntgabe und Präsentation der Einsendung.

 

6. Mit der Einsendung des Werkes nimmt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Teilnehmern und dem Veranstalter einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am Nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

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